Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1918
VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413 (https://dejure.org/2019,1918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413 (https://dejure.org/2019,1918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 10 ZB 18.1413 (https://dejure.org/2019,1918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5; AufenthG § 53 Abs. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Ausländerbehörde an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung; Rechtmäßige Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 53 Abs. 1
    Bindung der Ausländerbehörde an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung; Rechtmäßige Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht; Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen; häusliche Gewalt; Gefahrenprognose; Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung; Generalprävention; Bleibeinteresse; Aufklärungsrüge; Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Strafaussetzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Auch der Rang des bedrohten Rechtsguts ist dabei zu berücksichtigen; an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit dürfen andererseits keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 14; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16 ff.) ist davon auszugehen, dass auch allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können.

    Schließlich ist das generalpräventive Ausweisungsinteresse gemessen an den vom Bundesverwaltungsgericht in der vorgenannten Entscheidung aufgestellten Maßstäben (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) zum maßgeblichen Zeitpunkt noch aktuell; die absolute Verjährungsfrist bei der vom Kläger u.a. begangenen gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB beträgt zwanzig Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 3, § 78 Abs. 3 Satz 2 StGB).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Die Änderung der Sach- und Rechtslage ist allerdings grundsätzlich nur in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen relevant (Seibert in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 256 f.; vgl. auch BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass das Gericht - aus seiner Sicht unnötige - Ermittlungen anstellt, deren Ergebnis nach seinem materiellrechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 5.8.2004 - 6 B 31.04 - juris Rn. 6; B.v. 13.9.2016 - 6 B 12.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 B 84.05

    Umfang der Klärung der Behandelbarkeit von Krankheiten im Heimatland eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Die Ablehnung eines Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10; B.v. 8.3.2006 - 1 B 84.05 - juris Rn. 7), das heißt ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird.
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    a) Eine Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie der Kläger u.a. erhoben hat, setzt die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215

    Ausweisung wegen schwerwiegender Eigentumsdelikte

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 ZB 17.31099

    Ablehnung eines Beweisantrags - Darlegungserfordernisse bei Gehörsrüge

  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437

    Aufenthaltstitel in Frankreich - keine Bindungswirkung für diesbezügliche

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; es bedarf jedoch einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Weiter ist - grundsätzlich davon ausgehend, dass das Potential, sich während der Bewährungszeit rückfallfrei und straffrei zu führen, (nur) einen von mehreren Integrationsfaktoren darstellt (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10) - festzuhalten, dass auch das Strafvollstreckungsgericht der Auffassung ist, dass beim Kläger die Gefahr der weiteren Begehung von Straftaten besteht und dieser Gefahr vorgebeugt werden muss.

  • VGH Bayern, 22.03.2019 - 10 ZB 18.2598

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. einer Ausweisung

    Das Verwaltungsgericht hat demzufolge auch die vom Kläger angeführten positiven Ansätze nicht verkannt, jedoch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats mit Blick auf die langfristig angelegte Prognoseentscheidung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10; B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2434 - juris Rn. 11) aus dem gezeigten Wohlverhalten noch nicht auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; B.v. 2.1.2019 - 10 ZB 18.1638 - juris Rn. 6; B.v. 31.1.2019 - 10 ZB 18.1534 - juris Rn. 13) geschlossen.

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Betroffene im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.488 - juris Rn. 5; B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (stRspr, vgl. zuletzt z.B. BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.07.2021 - 19 ZB 18.1022

    Ausweisung eines Ausländers wegen Wiederholungsgefahr und aus generalpräventiven

    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; es bedarf jedoch einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Weiter ist - grundsätzlich davon ausgehend, dass das Potential, sich während der Bewährungszeit rückfallfrei und straffrei zu führen, (nur) einen von mehreren Integrationsfaktoren darstellt (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10) - festzuhalten, dass auch das Strafvollstreckungsgericht der Auffassung ist, dass beim Kläger die Gefahr der weiteren Begehung von Straftaten besteht und dieser Gefahr vorgebeugt werden muss.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht